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Förderungen

Informationen zur Förderung von Fortbildungen und Weiterbildungen

Wir unterstützen Sie bei der Suche Ihrer Fortbildung und Fortbildungsförderung


In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden die Bemühungen von Privatpersonen um berufliche Weiterbildung auf unterschiedliche Art unterstützt. Teilweise unterscheiden sich die finanziellen Förderungen sogar innerhalb eines Landes von Bundesland zu Bundesland. Um in dieser Flut von Informationen den Überblick zu behalten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
  1. Bildungsförderung in Deutschland
  2. Bildungsförderung in Österreich
  3. Bildungsförderung in der Schweiz

1. Bildungsförderung in Deutschland


Bildungsgutschein


Die Agenturen für Arbeit vergeben im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung entsprechend dem Bildungsbedarf eines Interessenten sogenannte Bildungsgutscheine. Voraussetzung für diese Ausstellung ist ein vorheriges Gespräch bei der Agentur für Arbeit.

Auf diesen Gutscheinen werden klar das Bildungsziel, die Dauer der Weiterbildung, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer benannt.
Sie müssen innerhalb von maximal drei Monaten bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger eingelöst werden. Diesen kann sich der Bildungsinteressent frei aussuchen, unter anderem durch die Suche auf unserer Plattform.

Die Vergabe des Bildungsgutscheins ist von der Einschätzung der jeweiligen Agentur für Arbeit abhängig. Diese muss abwägen, ob beispielsweise die Weiterbildung tatsächlich notwendig ist, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne die Weiterbildung beendet werden kann oder ob die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt auch ohne die Weiterbildung wahrscheinlich scheint.

Erhält ein Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, werden die für die Weiterbildung anfallenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.

Zum Einlösen des Bildungsgutscheins muss der Inhaber diesen innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem entsprechend zertifizierten Anbieter einreichen. Viele Fortbildungsanbieter kümmern sich dann um den weiteren Ablauf und erklären dem Teilnehmer gerne, welche Schritte weiter notwendig sind.

Haben Sie einen Bildungsgutschein von Ihrer Agentur für Arbeit erhalten, so suchen Sie sich unter der Sucheinschränkung „mit Bildungsgutschein“ auf www.fortbildung.com einen geeigneten Schulungsanbieter in Ihrer Umgebung heraus. Anschließend können Sie alle weiteren Details mit Ihrem gewünschten Anbieter besprechen. Ihnen wird gerne weitergeholfen.

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auch direkt bei der Agentur für Arbeit unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html.

Bildungsurlaub


Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung von der Arbeit zum Zweck der beruflichen Weiterbildung.Dabei wird der Arbeitslohn vom Arbeitgeber weiter gezahlt, während die Kosten für die Weiterbildung vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.

Ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben und wie lange, hängt von Ihrem Bundesland ab, da es hierzu keine deutschlandweiten Gesetze gibt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ist der Bildungsurlaub rechtlich überhaupt nicht geregelt.

Informieren Sie sich daher bei den zuständigen Stellen Ihres Bundeslandes oder bei einem unserer Fortbildungsanbieter, inwiefern Sie rechtlich Anspruch auf Bildungsurlaub haben.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie hier:

Bildungsprämie


Die Bundesregierung hat die Bildungsprämie mit dem Ziel der Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen eingeführt.

Die Bildungsprämie war anfangs bis Ende 2011 limitiert und wurde dann um zwei weitere Jahre verlängert. So haben Sie nun bis Ende 2013 die Möglichkeit, die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen.

Es existieren zwei verschiedene Formen der Bildungsprämie:
  1. Es wird ein Bildungsprämiengutschein in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500 Euro, ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht überschreitet und Sie sich durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle kostenlos beraten lassen.
    Eingesetzt werden kann der Bildungsprämiengutschein sowohl für klassische Seminare als auch für Prüfungen oder Zertifikate.
  2. Das "Weiterbildungssparen" ermöglicht im Vermögensbildungsgesetz eine vorzeitige Entnahme aus den angesparten Guthaben auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Form kann unabhängig vom und somit ergänzend zum Prämiengutschein genutzt werden.

Einen Link zu den bundesweiten Beratungsstellen finden Sie hier:
http://www.bildungspraemie.info/de/170.php.
Bitte setzen Sie sichmit Ihrem gewünschten Fortbildungsanbieter in Kontakt, ob dieser bereit ist, den Prämiengutschein anzunehmen.

Bildungsschecks


n einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Bildungsscheck zu beantragen. Dieser kann eine Höhe von bis zu 500 Euro oder 80 Prozent der Weiterbildungskosten betragen.
Im Allgemeinen richtet sich dieses Angebot an Angestellte mit unsicheren Arbeitsmarktchancen, die im Berufsumfeld eine Weiterbildung machen wollen oder an Existenzgründer.

Ob und wie Sie einen Bildungsscheck beantragen können und was in Ihrem Bundesland gefördert wird, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes:

Weiterbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen


Kosten für Weiterbildungen und Umschulungen können als Werbungskosten in voller Höhe in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Einzige Bedingung hierbei ist, dass die Weiterbildung in einem konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit bzw. zu den späteren Einnahmen des Steuerpflichtigen steht.

Angegeben können neben den tatsächlichen Weiterbildungskosten auch alle Ausgaben, die durch den Besuch der Weiterbildung anfallen, beispielsweise:
  • Fachliteratur
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zum Veranstaltungsort

Doch bitte beachten Sie, dass sich die steuerlich absetzbaren Aufwendungen durch eine Förderung zum Beispiel durch das Arbeitsamt oder den Arbeitgeber reduzierend auswirken.

Weitere Informationen zur Geltendmachung der Weiterbildungskosten erhalten Sie in Ihrem zuständigen Finanzamt.

2. Bildungsförderung in Österreich


Für Weiterbildungsinteressenten aus Österreich gibt es eine eigene Bildungsförderungsdatenbank der Wirtschaftskammer Österreich mit allen Informationen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen.

Unter http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/ findet man zahlreiche allgemeine Informationen, Förderungsangebote nach Zielgruppen sortiert, alphabetisch aufgeführte Förderungen sowie Links zu weiteren Informationsquellen.

Die Aus- und Weiterbildungen werden in Österreich vor allem durch Bar-Zuschüsse in Form von Beihilfen (Stipendien etc.), durch Gutscheine oder nicht monetäre Leistungen wie z.B. die Übernahme von Beratungs- und Schulungsleistungen gefördert.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite http://www.berufsinfo.at/bildungsfoerderung/.




3. Bildungsförderung in der Schweiz


Die Bildungsförderung in der Schweiz wird seit einigen Jahren verstärkt diskutiert. Derzeit stehen laut dem Forum Weiterbildung Schweiz vor allem die Steuerabzüge, Bildungsgutscheine und der Bildungsurlaub zur Diskussion. Konkrete Beschlüsse wurden nach aktuellem Stand noch nicht gefällt.


Sollten Sie hierzu aktuellere Informationen haben, wären wir Ihnen für einen Hinweis sehr dankbar.







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