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Bildungsgutschein

Was ist ein Bildungsgutschein?


Mit dem "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II) wurde zum 1.1.2003 der so genannte Bildungsgutschein eingeführt. Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit an Arbeitssuchende vergeben, die sich weiterbilden möchten. Mit den Gutscheinen können Weiterbildungswillige nun selbst unter einer Vielzahl von Bildungsträgern und Kursen den richtigen für sich selbst suchen. Damit steigt die Selbstverantwortung der Arbeitssuchenden.

Mit dem Bildungsgutschein wird zugesichert, dass die Kosten einer Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Er gibt das Bildungsziel, die erforderliche Kursdauer und den regionalen Geltungsbereich vor. Wer einen Gutschein bekommen hat, muss ihn innerhalb von drei Monaten bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Auch die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme muss dafür zugelassen sein.


Wer erhält einen Bildungsgutschein?


Die Teilnahme an einer Weiterbildung muss aus einem der folgenden Gründe notwendig sein:

• um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern;
• um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden;
• um bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen;
• um einen fehlenden Berufsabschlusses nachzuholen.

Eine weitere formale Bedingung ist die Erfüllung der so genannten "Vorbeschäftigungszeit". Das bedeutet, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden oder anderweitig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe erfüllen muss. Die Berufsausbildung sollte entweder abgeschlossen oder drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein.

Die Arbeitsvermittler prüfen die Vorraussetzungen und beraten die Weiterbildungswilligen individuell. Bildungsinteressenten, welche nicht alle Kriterien erfüllen, können nach Prüfung trotzdem die zum Teil sehr hohen Weiterbildungskosten erstattet bekommen. Es wird für den jeweiligen Einzelfall individuell entschieden, ob sich mit der angestrebten Qualifikation die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Ist all das der Fall, erhält der Arbeitssuchende den Gutschein.

Aufgrund von Kosteneinsparungen kommen immer weniger Arbeitslose in den Genuss eines Bildungsgutscheins. Alternativ hierzu können aber kürzere Bildungsmaßnahmen von bis zu 12 Wochen Dauer gefördert werden.


Wie wird der Bildungsgutschein eingelöst?


Der Inhaber oder die Inhaberin des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer von drei Monaten mit der Weiterbildung beginnen, da sonst der Gutschein verfällt. Wer innerhalb dieser Zeit kein passendes Weiterbildungsangebot gefunden hat, dem wird gegebenenfalls ein neuer Gutschein ausgehändigt. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit vor, die den Schein ausgestellt hat.




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